Zusatzversicherungen

Um Leistungen, welche über die der obligatorischen Grundversicherungen hinausgehen, beanspruchen zu können, muss man Zusatzversicherungen abschliessen. Diese sind dann nicht mehr durch das KVG geregelt sondern durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es handelt sich hier um Privatrecht und die Versicherer können daher Versicherungen ablehnen, zeitlich unbegrenzte Reserven anmelden und die Prämien je nach Risiko, Alter und Geschlecht anpassen. Kündigen Sie also niemals eine Zusatzversicherung ohne vorher von anderen Versicherern genaue Informationen über die Bedingungen, unter welchen sie Sie in ihrer Zusatzversicherung aufnehmen, in der Hand zu haben.  Im Gegensatz zum Rechtsweg gemäss KVG, der gratis ist, müssen die Kosten eines Einspruchs im Falle von privaten Versicherungen selber getragen werden, zumindest in zweiter Instanz. Es gibt zahlreiche Zusatzversicherungen, welche die Grundversicherung vervollständigen. Je nachdem können diese einzeln oder als Paket abgeschlossen werden. Hier nachfolgend einige Beispiele:

  • Privat oder Einzelzimmer: Dieser Zusatz ermöglicht es, im Falle eines Spitalaufenthaltes in einer Privatklinik oder in einem Einzelzimmer untergebracht zu werden. Ferner haben Sie hier freie Wahl des Chirurgen, was Sie bei der Grundversicherung nicht haben.
  • Alternativmedizin: Dieser Zusatz ermöglicht den Zugang zu Medikamenten und Behandlungen, welche von der Grundversicherung nicht übernommen werden. Informieren Sie sich über die Liste der Spezialisierungen und der anerkannten Therapeuten.
  • Zahnbehandlung, Brillen, nicht medizinische Psychotherapie usw.