IV

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, welche mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt hat, ist versichert. Ziel dieser Versicherung ist es, einen permanenten Verdienstausfall auf Grund von Invalidität mit Geldleistungen in Form einer Rente oder mit Eingliederungsmassnahmen auszugleichen. Bevor zu Gunsten einer Rente entschieden wird, werden zuerst Eingliederungsmassnahmen in Betracht gezogen.

Die Invalidenversicherung ist, wie die AHV, eine obligatorische Versicherung mit genau denselben Voraussetzungen. Für Anmeldung und Beitragszahlungen konsultieren Sie bitte die Dokumente der AHV.
Ebenso wie die AHV, wird auch diese Versicherung durch andere vervollständigt (BV, UV, EL). Ansprüche auf IV-Leistungen müssen bei der IV-Stelle des Wohnkantons angemeldet werden. Formulare erhalten Sie bei diesen Stellen oder auch bei den Ausgleichskassen der AHV. Für detaillierte Auskünfte über die verschiedenen Arten der Leistungen der IV, die Prozedur der Leistungsanmeldung und die Eingliederungsmassnahmen konsultieren Sie bitte Leistungen der IV.

Siehe auch Internationale Regelungen