Lohnausfallversicherung

Das KVG sieht eine freiwillige Versicherung gegen Lohnausfall bei Krankheit vor, ihre Regeln unterliegen allerdings mehr Zwängen als die vom VVG geregelten Versicherungen (siehe auch das Kapitel über die freiwilligen Zusatzversicherungen). Auch ist es Tendenz der Krankenversicherungen, eher Gemeinschaftsversicherungen gemäss dem VVG als gemäss dem KVG zu praktizieren. Für den Versicherten ergeben sich dadurch günstigere Tarife, was die beschränkten Vorteile kompensiert.

Wem und was nützt diese Versicherung?
 

Gemäss Artikel 324a des Obligationenrechts (OR) ist ein Arbeitgeber verpflichtet, seinem Arbeitnehmer, welcher krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, den Lohn auf bestimmte Zeit weiter zu zahlen (siehe: Pflicht der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Der Arbeitgeber ist dann von der Pflicht der Lohnfortzahlung enthoben, wenn er eine Taggeldversicherung abgeschlossen hat, die mindestens den rechtlichen Bestimmungen entspricht.
 

Diese freiwillige Versicherung versichert beide Vertragsparteien:

  • Sie erweitert den Schutz des Arbeitnehmers.
  • Sie übernimmt den Lohn, welchen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu zahlen hat.
     

Dies ist der Grund, warum im Allgemeinen die Prämien zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt werden. Die Unternehmen können Gemeinschaftsverträge für ihre gesamte Belegschaft abschliessen. Ihr Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschliessen und wenn Sie eine bessere Deckung als die rechtlich vorgesehene haben möchten, können Sie auch auf eigene Faust eine Einzelversicherung abschliessen, welche Ihnen Entschädigung gemäss den von Ihnen gewählten Modalitäten und Sätzen garantiert. Für Selbständigerwerbende kann diese Versicherung besonders nützlich sein, da sie den einzigen Schutz ihres Einkommens im Krankheitsfall darstellt.

Prämien
 

Die Prämien zur Lohnausfallversicherung im Krankheitsfall variieren  sehr stark je nach Wartezeit, Franchise, versichertem Taggeld und Laufzeit des Vertrages. Diese Parameter werden von Versicherungsnehmer und Versicherer festgelegt. Für konkretere Informationen, kontaktieren Sie direkt die verschiedenen Krankenkassen.