Wohin sich wenden?

 

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) 

Dies sind die Kantonalen Kontroll- und Vermittlungsbehörden. Um sich arbeitslos zu melden, müssen Sie dort persönlich vorstellig werden und sich anmelden und zwar von dem Moment an, an dem Sie wissen, dass Sie sich in einer Situation der Arbeitslosigkeit befinden werden. Sollte kein RAV-Büro in Ihrer Gemeinde exisitieren, melden Sie sich bitte bei Ihrer Wohngemeinde oder der zuständigen Behörde (je nach Kanton).
 

Beginn des Anspruchs 

Ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung beginnt mit den 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Aber Achtung, wenn Sie sich erst nach dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit einschreiben, erhalten Sie keine Entschädigung für die Tage vor Ihrer Anmeldung. Das heisst, bereiten Sie sich vor und warten Sie nicht ab, bis Sie sich beim RAV vorstellen. Die Regionale Arbeitsvermittlung wird Sie bei der Vorgehensweise unterstützen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären. Der zweite Schritt besteht in der Wahl einer Arbeitslosenkasse.
Vom RAV erhalten Sie eine Liste der Arbeitslosenkassen Ihres Kantons. Es steht Ihnen frei, der Kasse Ihrer Wahl beizutreten.