Übersicht Sozialversicherungen

AHV     
 

Alters- und Hinterlassenenversicherung Die Altersrente muss es der versicherten Person ermöglichen, sich im vorgesehenen Alter aus dem Berufsleben zurückzuziehen, indem sie ihr -mit der beruflichen Vorsorge-  materielle Sicherheit während des Rentenalters garantiert. Die Hinterlassenenrenten soll vermeiden, dass der Tod eines Elternteils oder  des Ehepartners neben den menschlichen Leiden auch noch zu harte finanzielle Schwierigkeiten nach sich zieht.
 

IV  
 

Invalidenversicherung Ihr Ziel ist es, invalid gewordenen Personen die Existenzgrundlage zu sichern, sei es durch Sachleistungen (Eingliederungsmassnahmen) oder Geldleistungen (Renten oder Zulagen).
 

EL
 

Ergänzungsleistungen Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und nicht mit Fürsorge oder Sozialhilfe zu verwechseln.
 

EO
 

Erwerbsausfallentschädigungen Entschädigungen für Dienstleistende und Mutterschaftsentschädigung (MSE).
Diese Versicherung zahlt Militär- oder Zivildienstleistenden Entschädigungen.
2005 ist sie durch die Mutterschaftsentschädigung MSE erweitert worden, welche Müttern ab dem Tag der Niederkunft und während einer Maximaldauer von 14 Wochen eine Entschädigung zusichert.
 

FamZG
 

Familienzulagen Zulagen für jedes Kind in Obhut.
 

BV
 

Berufliche Vorsorge (Personalvorsorge) Ziel dieser Versicherung ist es, die Minimalrenten der anderen Versicherungen zu ergänzen, um es Rentnern, Hinterbliebenen und Invaliden zu ermöglichen, ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
 

ALV
 

Arbeitslosenversicherung Sie sichert unfreiwillig arbeitslos gewordenen Arbeitnehmern tägliche Entschädigungszahlungen, sogenannte Taggelder, zu.
Sonderregelungen existieren für Berufe, in denen befristete Arbeitsverträge mit kurzer Laufzeit und häufig wechselnde Arbeitgeber Gang und Gebe sind.
 

UVG
 

Unfallversicherung Sie deckt die finanziellen Konsequenzen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Ihre Leistungen betreffen die Heilbehandlung und Erwerbsausfallentschädigung.
 

KVG
 

Krankenversicherung Die obligatorische Grundkrankenversicherung sichert das Minimum der geeigneten Heilbehandlung im Falle von Krankheit und Unfall ab, wenn diese nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt ist.

AHV, IV und EL bilden die erste Säule der beruflichen Vorsorge. Diese ist obligatorisch für jedermann. 
Die zweite Säule bildet die BV, welche für fast alle Arbeitnehmer obligatorisch und für Selbständigerwerbende fakultativ  ist.
Nun existiert noch die dritte Säule, auch individuelle oder private Vorsorge genannt. Die Eidgenossenschaft und Kantone fördern diese Privatvorsorge durch steuerliche Massnahmen und eine Politik, welche den Eigentumserwerb erleichtert. Hier geht es um Verträge mit Versicherungen oder Banken, die der beruflichen Vorsorge angepasst sind: Lebensversicherungen, individuelles Sparen, Wohneigentum. Die dritte Säule ist für niemanden obligatorisch.
Die Sozialhilfe oder Fürsorge ist keine Versicherung. Sie funktioniert gemäss dem System der Bedürftigkeit  und sichert  denjenigen, die durch die Maschen des sozialen Netzes gefallen sind, das soziale Minimum zu.