AHV

Diese Versicherung bildet die Grundlage der Altersvorsorge; sie sichert Rentnern und Hinterbliebenen das zum Überleben notwendige Minimum, auch soziales Minimum genannt, zu. Die komplette* monatliche AHV-Rente beträgt (Stand 2021)

  •     mindestens Fr. 1195.–
  •     höchstens Fr. 2390.–
  •     höchstens Fr 3585.- Ehepaar

*Abzüge für Zeiten unvollständiger Beitragszahlungen

Weitere Leistungen der AHV: Witwenrente, Waisenrente, sonstige Leistungen.

Diese Grundlage muss durch weitere Massnahmen vervollständigt werden:
 

  • BV (Berufliche Vorsorge oder 2. Säule);
  • IV (Invalidenversicherung), wenn eine Arbeitsunfähigkeit auf Grund von Invalidität vorliegt;
  • UV (Unfallversicherung), wenn eine Arbeitsunfähigkeit auf Grund eines Unfalls vorliegt;
  • EL (Ergänzungsleistungen), wenn weder BV noch andere Renten existieren;
  • Sozialhilfe, für diejenigen, die über keine genügende Versicherung verfügen.


Generelle Übersicht

Detaillierte Informationen und gezielte Dokumente

Guide Social Romand (Sozialer Leitfaden Romandie, nur auf Französisch: Zusammenfassung aller Aspekte der AHV).