BV: BeruflIiche Vorsorge

 Der Zweck dieser Versicherung ist es, die sogenannte 1. Säule (AHV und IV) durch eine 2. Säule (BV) zu vervollständigen, um es Pensionierten, Hinterbliebenen und Invaliden zu ermöglichen, ihren vorherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die BV zielt darauf ab, durch Aufstockung der AHV/IV-Rente durch die BV, 60% des letzten Lohns zu erreichen. Das Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) legt die grundsätzlichen Prinzipien fest. Die Rentenkassen haben die Möglichkeit, die Konditionen zu verbessern. Die nachfolgend angeführten Zahlen und Bedingungen entsprechen dem rechtlichen Minimum, es existieren aber durchaus Pensionskassen, die vorteilhaftere Konditionen anbieten (überobligatorische Versicherung).
Da die Bedingungen von einer Kasse zur anderen unterschiedlich sind, sollten Sie in jedem Fall das Reglement oder die Statuten der Kasse Ihres Arbeitgebers einsehen. Für Freischaffende existieren besondere Bestimmungen. Für den Film-, Theater- Literatur- und Musikbereich wurden fünf Stiftungen geschaffen, die den Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse, soweit dies das Gesetz erlaubt, gerecht werden. Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und selbstständig Erwerbende, die aus irgendeinem Grund keiner Vorsorgeeinrichtung angehören, können sich jederzeit einer dieser fünf Stiftungen anschliessen. Ebenso ist grundsätzlich ein Übertritt aus einer anderen Vorsorgeeinrichtung (z. B. Auffangeinrichtung) möglich. Bei den Vorsorgeplänen für temporär Beschäftigte ist die Arbeitgeberin verpflichtet, ab dem ersten Arbeitstag Beiträge an diese Vorsorgeeinrichtung abzurechen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt und sein gesamtes Jahreseinkommen bei allen Arbeitgeberinnen insgesamt mehr als CHF 21'150 beträgt (Stand 2015). Viele Arbeitgeberinnen im Theater-, Film- und Musikbereich bezahlen den Beitrag freiwillig, ohne das jährliche Gesamteinkommen der Arbeitnehmer zu überprüfen. Liste Branchenspezifischer Pensionskassen für Kulturschaffende

Verweis auf ausführlichere Quellen

Vor allem hinsichtlich der Arbeitgeberpflichten, siehe das Merkblatt der Eidgenossenschaft Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVGInformationen und aktuelle Zahlen Für ausführliche und zusammenfassende Informationen empfehlen wir auch den Guide Social Romand, der allerdings nur in französischer Sprache verfügbar ist. Siehe auch Internationale Regelungen, Kapitel Entsandte Arbeitnehmer.