KVG

Die soziale Krankenversicherung garantiert jeder Person Zugang zu medizinischer Versorgung im Krankheitsfall oder im Falle eines Unfalls, wenn die Unfallversicherung die Behandlung nicht übernimmt. Sie deckt ebenfalls die Versorgung im Mutterschaftsfall ab. Obligatorische Grundversicherung: Legales Minimum für Behandlungen. Für erweiterte Leistungen als die von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckten, müssen Sie Zusatzversicherungen abschliessen. Freiwillige Zusatzversicherungen: Für weitergehende Behandlungen. Lohnausfallversicherung: Zur Versicherung des Lohns im Krankheitsfall.