FAMILIENZULAGE

Die Familienzulagen sind Leistungen, die für jedes Kind ausgezahlt werden. Sie sind obligatorisch und unterliegen teilweise kantonalen Regelungen. Allgemein gilt (mit Ausnahmen für jeden Punkt): Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; in Kraft seit dem 1.1.2009) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: 

  • eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren

  • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden und, seit dem 1.1.2013, auch alle Selbstständigerwerbenden, sowie die Nichterwerbstätigen mit bescheidenen Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. 
 

  • Arbeitnehmende stellen einen Antrag bei ihren Arbeitgebenden, welche diesen an die zuständige Familienausgleichskasse weiterleiten. Der Arbeitgeber, welcher die Familienzulagen gleichzeitig mit dem Lohn ausbezahlt, lässt sich diese von der AHV-Kasse zurückerstatten.

  • Selbstständigerwerbende wenden sich an die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind.

  • Nichterwerbstätige wenden sich an die kantonale AHV-Ausgleichskasse.

  • Für Arbeitnehmende werden die Beiträge von den Arbeitgebenden, und zwar in Form von Lohnprozenten an die Familienausgleichskassen bezahlt. Nur im Kanton Wallis müssen auch die Arbeitnehmenden Beträge entrichten.

  • Für die Selbstständigerwerbenden werden sie durch Beiträge der Selbstständigerwerbenden finanziert.

  • Für Nichterwerbstätige durch die Kantone.  Die Kantone können die Gemeinden zur Finanzierung beiziehen oder einen Beitrag der Nichterwerbstätigen vorsehen.

Die von den Arbeitgebern entrichteten Beiträge variieren momentan, je nach Kanton, zwischen 1.2 und 3.6 % des Lohns. Eine Angleichung dieser unterschiedlichen Beitragssätze ist nicht vorgesehen. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre regionale AHV-Ausgleichskasse.

Liste der Ausgleichskassen

Siehe auch Internationale Regelungen