EO / Mutter- Vaterschaft

 

 

Erwerbsausfallentschädigungen

Das EOG (Erwerbsersatzgesetz) betrifft die (Teil-) Entschädigungen im Falle von Militär-, Zivildienst oder Zivilschutz. Ebenso wird der Verdienstausfall auf Grund von Mutterschaft  entschädigt.
Um Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung zu haben, muss die Frau:

  • während der neun Monate unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert gewesen sein;
  • während dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.

Beschäftigungs- und Versicherungszeiten in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA werden für diese Berechnung berücksichtigt. Der Leistungsanspruch beginnt mit dem Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 7350 Franken (7350 Franken x 0.8 / 30 Tage = 196 Franken/Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von 88 200 Franken (88 200 Franken x 0.8 / 360 Tage = 196 Franken/Tag) erreicht. Informationen über Arbeitsbestimmungen bezüglich Frauen und Mutterschaft finden Sie in der Broschüre Mutterschaftsentschädigung.

Seit 2021 besteht auch ein Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub. Erwerbstätige Väter haben für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (maximal 14 Taggelder). Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Informationen dazu in der Broschüre Vaterschaftsentschädigung.