Seit Beginn der Krise unterstützt die Covid-Nothilfe Kulturschaffende existentiell – und bleibt bis Ende 2022 bestehen

Trotz Anzeichen einer Verbesserung der epidemiologischen Lage: für die Kultur- und Veranstaltungsbranche bleibt die Situation schwierig. Weil die finanziellen Folgen der Pandemie auch über das etwaige Ende der Massnahmen hinaus spürbar sein werden, haben Bundesrat und Parlament die Covid-Nothilfe via Suisseculture Sociale bis Ende 2022 verlängert.

Zürich, 9. Februar 2022. – Seit dem 21. März 2020 richtet der Verein Suisseculture Sociale im Auftrag des Bundes die Covid-Nothilfe für professionelle Kulturschaffende aus – als wichtiges Glied in der Kette der Unterstützungsmassnahmen soll sie all jenen Kulturschaffenden durch die temporäre Notsituation helfen, die mit Corona-Erwerbsersatz, Ausfallentschädigungen und Arbeitslosengeldern ihren Lebensunterhalt nicht decken können.

8'432 Gesuche für eine Unterstützung um jeweils 2 Monate von rund 3’000 Personen hat Suisseculture Sociale seit März 2020 fertig bearbeitet. 6'645 Gesuche wurden angenommen. Insgesamt wurden knapp 23 Mio. Franken ausgeschüttet – für viele Kulturschaffende war die Nothilfe das einzige Einkommen in diesen schwierigen Zeiten.

Mit der pandemischen Entwicklung rund um Omikron hat der Bundesrat in den letzten Wochen vermehrt Signale gesendet, die auf ein Ende der Einschränkungen in der Kultur- und Veranstaltungsbranche hindeuten: Zertifikat-, Sitz- und Maskenpflicht könnten bald aufgehoben werden. Doch auch dem Bundesrat ist klar: Mit dem Ende der Massnahmen enden nicht automatisch auch die finanziellen Auswirkungen der Pandemie. Kulturveranstaltungen brauchen Vorlaufzeiten in Planung und Bewerbung, Bookings werden noch zurückhaltend gemacht – und wie schnell das Publikum in die Säle zurückkehrt, ist noch völlig offen.

Aus diesen Gründen haben Bund und Parlament beschlossen, einzelne Massnahmen bis Ende 2022 zu verlängern – ungeachtet der weiteren pandemischen Entwicklungen und der davon abhängigen Massnahmen. Dies gilt nicht nur für die Transformationsprojekte der Kantone, sondern insbesondere auch für die Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale. Damit erhalten Kulturschaffende, die sich wegen der Covid-Krise noch immer in existentieller Not befinden, weiterhin Hilfe. Gesuche zur Deckung eines Defizits in den Lebenskosten können nach wie vor alle zwei Monate eingereicht werden.

Gesuche können eingereicht werden unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch. Die Eingabefrist für die Periode Januar/Februar endet am 28. Februar 2022.

 

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